Durch das „Madrider Abkommen zur internationalen Registrierung von Marken“ können seit 1891 internationale Marken als „IR-Marke“ angemeldet werden und damit einen übergreifenden internationalen Markenschutz genießen.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz