Ein Löschungsantrag leitet ein Verfahren ein, das zur Entfernung einer Marke aus dem Register führen kann. Voraussetzung für die Löschung ist, dass es der Marke an Markenfähigkeit fehlt oder absolute Schutzhindernisse bestehen. Darüber hinaus kann die Löschung auch gerichtlich beantragt werden – etwa aufgrund älterer bestehender Rechte oder wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung. In solchen Fällen hat der Markeninhaber die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Nutzung nachzuweisen und dem Löschungsantrag zu widersprechen.