Zeitpunkt oder Sachlage, in der die Voraussetzungen für die Löschung eines Schutzrechts vorliegen. In der Rechtsdurchsetzung ist der Begriff vor allem für Abwehr, Beweissicherung, Anspruchsdurchsetzung und die Berechnung von Ansprüchen wichtig.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz