Bei einer missbräuchlichen oder unerlaubten Nutzung einer geschützten Marke kann der Markeninhaber Schadensersatz geltend machen. Die Höhe des Schadensersatzes wird dabei vom Inhaber festgelegt, wobei häufig die sogenannte Lizenzanalogie angewendet wird. Dabei wird der Betrag zugrunde gelegt, den der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er die Marke rechtmäßig im Rahmen einer Lizenz genutzt hätte – also der fiktive Wert einer regulären Lizenzvereinbarung.