Glossar

Lizenz

Markenlizenzen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Markeninhaber und einem Dritten, die die Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr regeln, da das alleinige Nutzungsrecht grundsätzlich beim Inhaber liegt. Durch die Erteilung einer Lizenz erhält der Lizenznehmer mit Zustimmung des Lizenzgebers (Markeninhabers) das Recht, die Marke im Rahmen der vertraglich festgelegten Bedingungen zu verwenden.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München