Großhandelsdienstleistungen beziehen sich auf den Handel mit Waren in größeren Mengen. Die markenrechtlichen Regelungen hierzu entsprechen im Wesentlichen denen der Einzelhandelsdienstleistungen.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz