Glossar

Großhandelsdienstleistungen

Großhandelsdienstleistungen beziehen sich auf den Handel mit Waren in größeren Mengen. Die markenrechtlichen Regelungen hierzu entsprechen im Wesentlichen denen der Einzelhandelsdienstleistungen.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München