Glossar

Gebrauchsmusterschutz

Schutz technischer Erfindungen durch ein eingetragenes Gebrauchsmuster, regelmäßig bis höchstens zehn Jahre. Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht ist der Begriff vor allem für Schutzvoraussetzungen, Registerverfahren, Verwertung und Verletzungsfragen relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München