Grundsätzlich ist der Firmenname als geschäftliche Bezeichnung durch die Eintragung im Handelsregister geschützt. Dennoch empfiehlt es sich, den Firmennamen zusätzlich markenrechtlich registrieren zu lassen, um unzulässige Verwendungen zu verhindern und einen umfassenden sowie internationalen Schutz des Namens und zugehöriger Kennzeichen zu gewährleisten.