Glossar

Dreidimensionale Marke

Dreidimensionale Gestaltungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um markenrechtlich geschützt werden zu können. Ein Schutz kann auch über das Urheber- oder Designrecht erfolgen, allerdings unterscheidet sich dieser dadurch, dass der markenrechtliche Schutz dauerhaft vor Verwechslungen schützt und somit einen umfassenderen Schutz bietet (Formmarke).

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München