Die Benutzungsschonfrist ermöglicht es dem Markeninhaber innerhalb fünf Jahre ab der Anmeldung, seine Markennutzung zu entwickeln und zu etablieren. Nach Ablauf dieser Frist ist es möglich, die rechtserhaltende Benutzung anzuzweifeln oder im Falle eines Verfahrens die Benutzungseinrede zu erheben (s. Benutzungseinrede). Es ist also als Inhaber einer Marke besonders wichtig, innerhalb der Benutzungsschonfrist eine ausreichende Nutzung der Marke zu sichern.