Glossar

Benutzungseinrede

Einwand im Widerspruchs- oder Verletzungsverfahren, dass sich die ältere Marke mangels Benutzung nicht durchsetzen lässt. Der Begriff ist vor allem für Registerpraxis, internationale Schutzstrategien, Verfahrensfragen oder spezielle Markenformen relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München