Glossar

Bemerkungen Dritter (§ 37 Abs. 6 MarkenG)

Hinweise Dritter an das DPMA auf absolute Schutzhindernisse einer angemeldeten Marke, ohne selbst Verfahrensbeteiligte zu werden. Der Begriff ist vor allem für Registerpraxis, internationale Schutzstrategien, Verfahrensfragen oder spezielle Markenformen relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München