Antonomasie bezeichnet den sprachlichen Vorgang, bei dem anstelle einer allgemeinen Bezeichnung einer Sache oder Leistung der Eigenname verwendet wird. Im markenrechtlichen Kontext wird dieser Begriff relevant, wenn ein Markenname zur repräsentativen Bezeichnung einer gesamten Produktgattung wird. Eine solche generische Nutzung kann die Unterscheidungskraft der Marke erheblich beeinträchtigen und somit den markenrechtlichen Schutz gefährden.