Glossar

Anmeldung

Die Markenanmeldung kann elektronisch, online oder in Papierform erfolgen und muss den gesetzlichen Anforderungen beim zuständigen Amt, wie dem DPMA, entsprechen. Es ist empfehlenswert, die Markenanmeldung durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz begleiten und vertreten zu lassen, um einen umfassenden und präzisen Markenschutz zu erreichen. Durch eine erfolgreiche Anmeldung der Marke kommt es zu einer Eintragung der Marke im Register, was die Voraussetzung für den markenrechtlichen Schutz bildet.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München