Eine Agentenmarke bezeichnet eine Marke, die von einem bevollmächtigten Agenten oder Vertreter im Auftrag des Markeninhabers eingetragen wird. Gemäß § 11 MarkenG kann eine solche Eintragung gelöscht werden, sofern sie ohne ausdrückliche Zustimmung des Markeninhabers bzw. entgegen dessen Willen erfolgt ist. Der Vertreter unterliegt hierbei einer schutzrechtlichen Treuepflicht gegenüber dem Markeninhaber, sodass es zu Konflikten kommen kann, wenn die Eintragung den Rechten des Markeninhabers widerspricht.