Glossar

Äquivalenzmarken

Begriff für Marken, deren Schutz oder Wirkung in bestimmten Konstellationen als gleichwertig behandelt wird; meist kontextabhängig zu erläutern. Der Begriff ist vor allem für Registerpraxis, internationale Schutzstrategien, Verfahrensfragen oder spezielle Markenformen relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München