Glossar

Äquivalenzmarken

Äquivalenzmarken sind Marken, die wesentliche Elemente einer bereits etablierten Marke übernehmen, sodass bei den Verbrauchern der Eindruck entsteht, es handle sich um Produkte oder Dienstleistungen von vergleichbarer Qualität oder Wertigkeit. Aufgrund der starken Anlehnung an das Erscheinungsbild, das Design oder den Ruf der Originalmarke fehlt diesen Marken häufig eine eigenständige Identität. Dies kann zu einer Irreführung der Verbraucher führen und wird im Markenrecht als unlauterer Wettbewerb bzw. als Markenrechtsverletzung bewertet.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München