Glossar

Adjunktivität

Sonderbegriff, der nur verwendet werden sollte, wenn er in eurer Kanzlei- oder Fachsprache bewusst definiert ist; andernfalls besser streichen oder präzisieren. Der Begriff ist für die Einordnung des gewerblichen Rechtsschutzes, angrenzender Rechtsgebiete oder aktueller regulatorischer Entwicklungen wichtig.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München