Absolute Schutzhindernisse sind Gründe, die eine Markenanmeldung im Register verhindern.
Das Amt prüft nach Eingang der Anmeldung unter anderem derartige Schutzhindernisse, die beispielsweise beschreibende Begriffe oder mangelnden Unterscheidungscharakter erfassen. Sollten Schutzhindernisse vorliegen kann die Marke nicht eingetragen werden.