Glossar

Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf, der es dem Markeninhaber ermöglicht, die Verletzung seiner Markenrechte durch einen Dritten zu rügen. Hierbei wird der Adressat darauf hingewiesen, dass durch die Nutzung einer ähnlich oder identisch lautenden Marke eine Verletzung des ausschließlichen Nutzungsrechts vorliegt. Gleichzeitig wird der Verletzer aufgefordert, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus bildet die Abmahnung häufig die Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die sich aus der Markenrechtsverletzung ergeben können.

 

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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