Glossar

Abgrenzungsvereinbarung

Eine Abgrenzungsvereinbarung stellt einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Inhabern zweier kollidierender Marken dar. Durch die präzise Abgrenzung beider Marken wird ein störungsfreies Miteinander gesichert. Im Grunde genommen handelt es sich um einen Nichtangriffspakt, der eine gerichtliche Auseinandersetzung ersetzt und somit beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung ermöglicht.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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