Irreführende Werbung

Nachhaltige Werbeversprechen rechtssicher gestalten

Irreführende Werbung bezeichnet Marketingaussagen, die Verbraucher täuschen oder falsche Erwartungen wecken. Besonders problematisch sind nachhaltige Werbeversprechen, die nicht belegt sind oder bewusst missverständlich formuliert werden.

Laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist irreführende Werbung unzulässig, wenn sie Verbraucher oder Mitbewerber täuscht und ihre Kaufentscheidung beeinflusst. Verstöße können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen.

Warum ist irreführende Werbung problematisch?

Unklare oder falsche Werbeaussagen schaden nicht nur dem Vertrauen der Verbraucher, sondern auch dem Wettbewerb. Wichtige Konsequenzen:

  • Verbrauchertäuschung – Kunden kaufen Produkte, die nicht den Erwartungen entsprechen.
  • Wettbewerbsverzerrung – Unternehmen, die ehrliche Nachhaltigkeitskommunikation betreiben, haben Nachteile gegenüber irreführender Werbung.
  • Rechtliche Risiken – Verstöße gegen das UWG können zu Abmahnungen und hohen Strafen führen.
  • Imageschäden – Unternehmen, die beim Greenwashing erwischt werden, riskieren langfristige Reputationsverluste.

Beispiele für irreführende Werbung

Irreführende Werbung in der Nachhaltigkeitskommunikation:

Viele Unternehmen werben mit Nachhaltigkeit, ohne konkrete Nachweise zu liefern. Beispiele:

  • „Klimaneutral“ – ohne Angabe, wie Emissionen reduziert oder ausgeglichen werden.
  • „Nachhaltige Verpackung“ – obwohl nur ein minimaler Anteil recyceltes Material verwendet wird.
  • „Ökologisch abbaubar“ – ohne Belege, unter welchen Bedingungen das Produkt tatsächlich verrottet.

Irreführende Werbung bei Lebensmitteln

Falsche oder irreführende Angaben sind auch im Lebensmittelbereich häufig:

  • „100 % natürlich“ – obwohl das Produkt künstliche Zusatzstoffe enthält.
  • „Zuckerfrei“ – mit versteckten Zuckerersatzstoffen, die trotzdem Kalorien enthalten.
  • „Aus artgerechter Haltung“ – ohne klar definierte Standards.

Irreführende Werbung erkennen – Typische Methoden

Verbraucher und Unternehmen sollten auf folgende Strategien achten, die oft zu irreführender Werbung führen:

Gesetzliche Vorgaben für nachhaltige Werbung

EmpCo-Richtlinie & Werbung mit Umweltaussagen

Die neue EmpCo-Richtlinie der EU soll Verbraucher vor irreführender Werbung mit Umweltaussagen schützen. Unternehmen müssen künftig:

  • Konkrete Belege für Nachhaltigkeitsclaims liefern.
  • Unabhängige Prüfstellen für Zertifizierungen nutzen.
  • Klare und verständliche Aussagen treffen.

Ist irreführende Werbung strafbar?

Ja, Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) können Sanktionen nach sich ziehen:

  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände.
  • Bußgelder und Unterlassungsklagen.
  • Verpflichtung zur Richtigstellung irreführender Werbeaussagen.

Wie können Unternehmen irreführende Werbung vermeiden?

Wer nachhaltige Werbung betreiben möchte, sollte sich an folgende Grundsätze halten:

  1. Transparenz – Nachhaltigkeitsversprechen klar belegen.
  2. Prüfsiegel nutzen – Nur offizielle Umweltzertifikate wie das EU Ecolabel oder der Blaue Engel.
  3. Keine Übertreibungen – Werbeaussagen müssen den tatsächlichen Produkten entsprechen.
  4. Rechtsprüfung einholen – Werbung vor Veröffentlichung von einem Anwalt prüfen lassen.

Fallstudien: Irreführende vs. nachhaltige Werbung

Durch eine konsequente Nachhaltigkeitsstrategie können Unternehmen Vertrauen aufbauen und rechtliche Risiken vermeiden.

Fazit: Nachhaltige Werbung muss ehrlich und rechtssicher sein

Irreführende Werbung kann Verbraucher täuschen und zu rechtlichen Konsequenzen führen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass nachhaltige Werbeversprechen transparent, belegbar und nicht irreführend sind.

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FAQs

Falsche Angaben zu Klimaneutralität, nicht belegte Nachhaltigkeitsversprechen, manipulierte Umweltlabels.

Ja, laut UWG ist irreführende Werbung unzulässig und kann abgemahnt werden.

Achten Sie auf schwammige Begriffe, fehlende Zertifikate und widersprüchliche Werbeaussagen.

Eine neue EU-Regelung zur Verhinderung irreführender Umweltaussagen in der Werbung.

Nachhaltigkeitsclaims müssen belegt sein, klare Sprache verwenden und von Experten geprüft werden.

Unser Leistungsspektrum

  • Individuelle Beratung bei unlauteren Wettbewerb Ihrer Mitbewerber
  • Individuelle Beratung und Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Werbung
  • Verfassen und Abwehr von Abmahnungen
  • Durchführung gerichtlicher Verfahren 
  • Durchsetzung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen vor Gericht
  • Verhandlungen über gütliche Einigung mit Mitbewerbern

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München