Glossar

Unterlassungserklärung

Erklärung des Verletzers, eine beanstandete Handlung künftig nicht mehr vorzunehmen. In der Praxis ist der Begriff häufig Teil der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Schutzrechten.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München