Glossar

Lizenz

Vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht an einem Schutzrecht oder an Know-how. Im Bereich Know-how, Geschäftsgeheimnisse und Lizenzierung spielt der Begriff insbesondere für Vertragsgestaltung, Compliance und Verwertung eine Rolle.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München