Glossar

Know-how

Know-how bezeichnet vertrauliches, praktisch nutzbares Wissen eines Unternehmens, das für die Entwicklung, Herstellung, Anwendung oder Vermarktung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen wirtschaftlich wertvoll ist. Dazu gehören technische, wirtschaftliche und organisatorische Kenntnisse, Erfahrungen, Methoden und Informationen. Know-how ist in der Regel nicht öffentlich bekannt, wesentlich und identifizierbar und wird durch Geheimhaltungsvereinbarungen sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen abgesichert.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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