Glossar

Abgrenzungsvereinbarung

Vertrag zwischen Kennzeicheninhabern zur Abgrenzung ähnlicher Marken oder Geschäftsbezeichnungen und zur Vermeidung von Kollisionen. Im Markenrecht ist der Begriff vor allem für Anmeldung, Schutzumfang, Benutzung, Recherche und die Durchsetzung von Kennzeichenrechten relevant.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München