„Schwarz“ steht in der Gesetzgebung für Verbotenes, wie z. B. Schwarzarbeit oder Schwarzfahren. Verschiedene Gesetze enthalten schwarze Listen, die konkrete verbotene Verhaltensweisen aufführen – beispielsweise im UWG oder in der EmpCo-Richtlinie.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz