Großhandelsdienstleistungen beziehen sich auf den Handel mit Waren in größeren Mengen. Die markenrechtlichen Regelungen hierzu entsprechen im Wesentlichen denen der Einzelhandelsdienstleistungen.
Karin SimonRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne GraeserRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Uhlandstr. 2D-80336 München