Im Falle einer Markenrechtsverletzung hat der Inhaber der verletzten Marke einen Anspruch auf Auskunft über die Herkunft, den Vertriebsweg sowie über die Menge und Preise der Waren und Dienstleistungen, die ursächlich für die Rechtsverletzung waren. Diese Informationen sind essenziell für die Ermittlung und Berechnung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs, den der Verletzte geltend machen kann.