Glossar

Auskunft

Im Falle einer Markenrechtsverletzung hat der Inhaber der verletzten Marke einen Anspruch auf Auskunft über die Herkunft, den Vertriebsweg sowie über die Menge und Preise der Waren und Dienstleistungen, die ursächlich für die Rechtsverletzung waren. Diese Informationen sind essenziell für die Ermittlung und Berechnung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs, den der Verletzte geltend machen kann.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München