Enthält ein Zeichen lateinische Buchstaben und ein Bild oder Logo, so melden Sie eine Wort-Bildmarke an. Auch diese unterliegt den vom Amt zu prüfenden Schutzhindernissen.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz