Glossar

Verlängerung

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt in Deutschland zehn Jahre ab Anmeldung und kann immer wieder verlängert werden, sofern die amtlichen Gebühren fristgerecht bezahlt werden. Die Schutzdauer kann somit theoretisch unendlich lang sein.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München