Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt in Deutschland zehn Jahre ab Anmeldung und kann immer wieder verlängert werden, sofern die amtlichen Gebühren fristgerecht bezahlt werden. Die Schutzdauer kann somit theoretisch unendlich lang sein.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz