Nach der Anmeldung einer Marke beim zuständigen Amt (DPMA, EUIPO, WIPO) erhält der Anmelder eine Urkunde, die die wesentlichen Daten des Schutzrechts enthält. Urkunden werden zunehmend elektronisch ausgestellt.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz