Glossar

Urkunde

Nach der Anmeldung einer Marke beim zuständigen Amt (DPMA, EUIPO, WIPO) erhält der Anmelder eine Urkunde, die die wesentlichen Daten des Schutzrechts enthält. Urkunden werden zunehmend elektronisch ausgestellt.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München