Eine Marke kann nach ihrer Eintragung geteilt werden. Daraus werden zwei Marken mit unterschiedlichen Waren und Dienstleistungen, die auch unterschiedlichen Inhabern gehören können.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz