Glossar

Teilung

Eine Marke kann nach ihrer Eintragung geteilt werden. Daraus werden zwei Marken mit unterschiedlichen Waren und Dienstleistungen, die auch unterschiedlichen Inhabern gehören können.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München