Der Zeitrang nationaler europäischer Marken kann in eine später angemeldete Unionsmarke übernommen werden. Wird die nationale Marke nicht verlängert, bleibt ihr alter Zeitrang in der Unionsmarke erhalten.
Karin SimonRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne GraeserRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Uhlandstr. 2D-80336 München