Der Zeitrang nationaler europäischer Marken kann in eine später angemeldete Unionsmarke übernommen werden. Wird die nationale Marke nicht verlängert, bleibt ihr alter Zeitrang in der Unionsmarke erhalten.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz