Als Marke können Wörter, Buchstaben, Zahlen, dreidimensionale Formen, Farben, Hologramme, Multimediazeichen, Klänge sowie weitere Zeichen angemeldet werden, solange diese den Voraussetzungen des Amts unterliegen.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz