Glossar

Markenbekanntheitsgrad

Der Markenbekanntheitsgrad wird üblicherweise durch Verbraucherbefragungen ermittelt und misst, in welchem Umfang eine Marke wiedererkannt wird. Marken, die als bekannt gelten, genießen einen erweiterten Schutz, der über den allgemeinen markenrechtlichen Schutz hinausgeht – sofern eine unberechtigte Nutzung deren Unterscheidungskraft oder Ruf beeinträchtigt.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München