Der Markenbekanntheitsgrad wird üblicherweise durch Verbraucherbefragungen ermittelt und misst, in welchem Umfang eine Marke wiedererkannt wird. Marken, die als bekannt gelten, genießen einen erweiterten Schutz, der über den allgemeinen markenrechtlichen Schutz hinausgeht – sofern eine unberechtigte Nutzung deren Unterscheidungskraft oder Ruf beeinträchtigt.