Glossar

Lauterkeitsrecht

Das Lauterkeitsrecht schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unfairen geschäftlichen Handlungen und sichert einen fairen Wettbewerb. Es verbietet unter anderem irreführende Werbung, aggressive Verkaufsmethoden und unlautere Nachahmung von Produkten oder Dienstleistungen. Es enthält unter anderem eine schwarze Liste mit verbotenen Geschäftspraktiken.

Schwarze Liste gemäß Anhang zu § 3 UWG

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München