Hologramme sind dreidimensionale Darstellungen, die mithilfe von Lichtwellen erzeugt werden. Seit dem Inkrafttreten des MaMoG im Jahr 2019 können auch sie als Marke eingetragen werden. Obwohl Marken nicht mehr ausschließlich grafisch darstellbar sein müssen, stellt – ähnlich wie bei Geruchsmarken – die erforderliche Eindeutigkeit und Bestimmbarkeit häufig eine Herausforderung dar. Für eine Markenanmeldung ist daher zusätzlich eine präzise Markendarstellung erforderlich, die das tatsächliche Erscheinungsbild des Hologramms wiedergibt – was aufgrund der lichtbasierten Darstellung besondere Anforderungen im Vergleich zu herkömmlichen dreidimensionalen Marken mit sich bringt.