Glossar

Geschmacksmuster

Das Geschmacksmuster – inzwischen üblicherweise als Design bezeichnet – schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, insbesondere hinsichtlich Form, Farbe und ästhetischer Individualität, sofern das Design neu und eigenartig ist.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München