Das Geschmacksmuster – inzwischen üblicherweise als Design bezeichnet – schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, insbesondere hinsichtlich Form, Farbe und ästhetischer Individualität, sofern das Design neu und eigenartig ist.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz