Ebenso wie bei der beschleunigten Prüfung ist es auch beim EUIPO möglich, den Prüfungs- und Veröffentlichungsprozess zu beschleunigen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen unter anderem die Waren- und Dienstleistungen der anzumeldenden Marke aus der bestehenden Datenbank des EUIPO ausgewählt werden.
Weitere Infos hierzu beim EUIPO