Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz in Form seines entgangenen Gewinns.
Karin SimonRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne GraeserRechtsanwältinFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Uhlandstr. 2D-80336 München