Eine Marke muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um in das Register eingetragen werden zu können und damit rechtlichen Schutz zu erhalten. Besonders wichtig ist die Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), also dass die Marke für die Waren- und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wird, nicht beschreibend ist.