Glossar

Eintragungsfähigkeit

Eine Marke muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um in das Register eingetragen werden zu können und damit rechtlichen Schutz zu erhalten. Besonders wichtig ist die Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), also dass die Marke für die Waren- und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wird, nicht beschreibend ist.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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