Mit der Eintragung einer Marke in das Markenregister wird der markenrechtliche Schutz begründet. Die Eintragung erfolgt nach einer ordnungsgemäßen Anmeldung beim zuständigen Amt.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz