Glossar

Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung stellt ein gerichtliches Instrument dar, das der zügigen Durchsetzung von Ansprüchen dient. Bei einer Markenrechtsverletzung ermöglicht sie unter anderem, die Nutzung der geschützten Marke durch den Verletzer vorläufig zu untersagen, um weitere Schäden abzuwenden.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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D-80336 München