Glossar

Design

Ein Design schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, also insbesondere Linien, Konturen, Farben, Form, Oberflächenstruktur oder Werkstoffe. Designschutz kommt in Betracht, wenn die Gestaltung neu ist und Eigenart besitzt. Das Designrecht hilft Unternehmen dabei, die visuelle Erscheinung ihrer Produkte rechtlich zu sichern und sich gegen Nachahmungen zu schützen.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München