Im Gegensatz zu Wortmarken oder Wort-/Bildmarken besteht eine Bildmarke ausschließlich aus einer zweidimensionalen Gestaltung ohne jegliche Wortmarkenbestandteile. In der Regel sind das Logos, Piktogramme, etc.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz