Der Anmeldetag bezeichnet gemäß §33 MarkenG den Tag, an dem die Markenanmeldung ordnungsgemäß beim zuständigen Amt, beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), eingereicht wurde.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz