Glossar

Anmeldetag

Der Anmeldetag bezeichnet gemäß §33 MarkenG den Tag, an dem die Markenanmeldung ordnungsgemäß beim zuständigen Amt, beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), eingereicht wurde.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München