Green Claims

Rechtssichere Werbung mit Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die sich am Markt zukunftssicher aufstellen wollen. Doch „Green Claims“ – also Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen in der Werbung – bergen rechtliche Risiken. Der European Green Deal und neue Vorschriften wie die Green Claims Richtlinie setzen strenge Maßstäbe für die zulässige Werbung mit Nachhaltigkeitsaspekten.

Was sind Green Claims?

Green Claims sind Werbeaussagen, die sich auf die Umweltfreundlichkeit von Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen beziehen. Beispiele sind:

  • „Klimaneutrales Produkt“
  • „Nachhaltig produziert“
  • „100 % recycelbar“
  • „Umweltfreundlich“


Solche Aussagen unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen, insbesondere durch die Green Claims Richtlinie der EU. Verstöße können nicht nur Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch den Verlust des Verbrauchervertrauens bedeuten.

Warum sind Green Claims rechtlich problematisch?

Viele Nachhaltigkeitsversprechen sind ungenau oder irreführend. Dies kann gegen Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Kritische Punkte sind:

  • Fehlende Nachweise: Ohne wissenschaftliche Grundlage sind Aussagen oft nicht haltbar.
  • Übertriebene Werbeaussagen: Aussagen wie „100 % umweltfreundlich“ sind schwer belegbar.
  • Unklare Begrifflichkeiten: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ müssen definiert und belegt werden.


Wichtig: Die Green Claims Richtlinie der EU (Green Claims Directive) setzt klare Maßstäbe für zulässige Werbung mit Nachhaltigkeit.

Green Claims Richtlinie – Was Unternehmen wissen müssen

Die Green Claims Richtlinie ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des EU Green Deals. Sie verfolgt das Ziel, Greenwashing zu verhindern und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen.

  • Nachweispflicht: Unternehmen müssen belegen können, dass ihre Nachhaltigkeitsversprechen zutreffen.
    Verbot vager Aussagen: Begriffe wie „klimaneutral“ sind ohne Belege nicht mehr zulässig.
  • Transparenzanforderungen: Unternehmen müssen offenlegen, welche Methoden zur Berechnung von Umweltvorteilen genutzt wurden.
  • Strafen drohen: Verstöße gegen die Green Claims Richtlinie können hohe Bußgelder und Reputationsschädenverursachen.


Unsere Lösung: Wir beraten Sie individuell zu den rechtlichen Anforderungen für Ihre Werbung mit Nachhaltigkeit.

So gestalten Sie zulässige Werbung mit Nachhaltigkeit

Eine rechtssichere Green Claim Strategie erfordert:

  •  Präzise Formulierungen: Keine vagen Aussagen – jede Behauptung muss belegbar sein.
  • Nachweisbarkeit: Wissenschaftlich fundierte Daten und Zertifikate belegen die Aussagen.
  • Klarheit und Transparenz: Nachhaltigkeitsversprechen sollten einfach verständlich sein.
  • Regelmäßige Überprüfung: Werbeaussagen müssen aktuell und durch regelmäßige Audits bestätigt werden.


Unser Tipp: Integrieren Sie zertifizierte Umweltstandards wie das EU Ecolabel oder ISO-Zertifizierungen in Ihre Kommunikation.

Fallbeispiele – So schützen Unternehmen ihre Green Claims

  • Start-up im Bereich nachhaltige Mode: Eine Modemarke nutzte den Begriff „100 % nachhaltig“, ohne Belege. Durch unsere Beratung wurden konkrete Zertifizierungen in die Kommunikation integriert.
  • Lebensmittelhersteller mit Bio-Produkten: Ein Unternehmen bewarb seine Produkte als „klimaneutral“, ohne CO₂-Kompensation nachzuweisen. Nach unserer Prüfung wurden alle Aussagen mit anerkannten Klimaschutzprojekten verknüpft.
  • Technologiekonzern mit Green IT: Ein Unternehmen bewarb seine Produkte als „umweltfreundlich“, ohne die gesamte Lieferkette zu berücksichtigen. Unsere Anwältinnen halfen, eine rechtssichere Green Claim Strategie zu entwickeln.

Weitere Themen zu Werberecht & Nachhaltigkeit:

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die sich am Markt zukunftssicher aufstellen wollen. Doch „Green Claims“ – also Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen in der Werbung – bergen rechtliche Risiken. Der European Green Deal und neue Vorschriften wie die Green Claims Richtlinie setzen strenge Maßstäbe für die zulässige Werbung mit Nachhaltigkeitsaspekten.

Unsere Kanzlei SimonGraeser unterstützt Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitskommunikation rechtskonform und werbewirksam zu gestalten.

  • Experten im Green Deal & Nachhaltigkeitsrecht
  • Maßgeschneiderte Beratung für Ihre Branche
  • Schutz vor Abmahnungen & Wettbewerbsstrafen


Sie wollen auf der sicheren Seite sein? Jetzt Beratung buchen.

FAQs

Ein Green Claim ist eine Werbeaussage, die sich auf die Umweltfreundlichkeit eines Produkts oder Unternehmens bezieht.

Die Green Claims Directive ist eine EU-Verordnung, die irreführende Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung reguliert.

Unternehmen, die Greenwashing betreiben, müssen mit hohen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Nutzen Sie präzise, nachweisbare und transparente Aussagen – wir helfen Ihnen bei der rechtlichen Prüfung.

Unser Leistungsspektrum

  • Individuelle Beratung zu Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation
  • Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Werbeaussagen

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Uhlandstr. 2
D-80336 München