Frist, innerhalb der gegen eine veröffentlichte Marke Widerspruch erhoben werden kann. Im Markenrecht ist der Begriff vor allem für Anmeldung, Schutzumfang, Benutzung, Recherche und die Durchsetzung von Kennzeichenrechten relevant.
Karin Simon Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Susanne Graeser Rechtsanwältin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz