Glossar

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musik, Software oder Werke der angewandten Kunst. Es entsteht grundsätzlich automatisch mit der Schaffung des Werkes und verleiht dem Urheber umfassende Rechte an der Nutzung und Verwertung. Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen und bildet eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Nutzung geistigen Eigentums.

Karin Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Susanne Graeser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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